Vorbildlich: Jagdbehörde sensibilisiert für eine fachgerechte Jungwildrettung 

Die Untere Jagdbehörde des brandenburgischen Landkreises Barnim hat alle Jagdausübungsberechtigten über die fachgerechte Jungwildrettung informiert. In ihrem Schreiben vom 17. April 2025 hebt die Jagdbehörde als sicherste Methode zum Auffinden von Jungwild den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera hervor. Die Behörde weist auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz als Staatsziel ausdrücklich hin und erinnert an die Verpflichtung der Landwirte, alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen zu vermeiden. Gleichzeitig empfiehlt die Jagdbehörde die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Jungwildrettungsteams im Landkreis. 

Ohne Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten geht es aber nicht. Die Jagdbehörde weist ausdrücklich auf die Hegeverpflichtung der Revierinhaber sowie der Grundflächeneigentümer und ggf. der Jagdgenossen hin und schlägt vor, dass sich sämtliche Jagdausübungsberechtigte zur Mitwirkung und Gestattung von Jungwildrettungsmaßnahmen in ihrem Revier ausdrücklich einverstanden erklären. Dafür hat die Behörde ein Formblatt entwickelt. 

Das Schreiben des Landkreises Barnim nebst Formblatt findet Ihr hier als pdf. 

Das Rundschreiben der Jagdbehörde finden wir vorbildlich und nachahmenswert. Alle Beteiligten werden angesprochen und sensibilisiert.

Auch für den Landkreis Barnim gilt offensichtlich unser Leitmotiv: