Drohnenrecht

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung für den Drohneneinsatz zur Jungwildrettung angewiesen.

Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen

Bundesverkehrsministerium lässt Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zu. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert. Bundesregierung reagiert damit auf Forderungen von DJV und DWR.  (Berlin, 20. März 2024) Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt. Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung … Mehr erfahren