Bestandsdrohnen

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung für den Drohneneinsatz zur Jungwildrettung angewiesen.

Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen

Bundesverkehrsministerium lässt Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zu. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert. Bundesregierung reagiert damit auf Forderungen von DJV und DWR.  (Berlin, 20. März 2024) Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt. Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung … Mehr erfahren

Nicht zertifizierte Drohnen: Übergangsfrist endet 2023

Zum Jahresende 2023 endet die Übergangsfrist der bisher nicht zertifizierten Drohnen für die Jungwildrettung. Aufgrund der dann geänderten Rechtslage dürfen ab 1. Januar 2024 in den sogenannten offenen Kategorien OPEN A1 und A2 nur zertifizierte Drohnen genutzt werden. Die offene Kategorie OPEN A2 betrifft Drohnen zwischen 900 Gramm bis 4 Kilogramm. Bei Vorliegen eines jetzt … Mehr erfahren