Beispielhaft: Hessische Regierungspräsidien verbinden Artenschutz und Tierschutz
Der Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung ist in Naturschutzgebieten häufig umstritten. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete verbieten häufig jeglichen Drohneneinsatz. Abhängig von der Einsicht örtlicher Behörden gibt es vielerorts Ausnahmegenehmigungen, die häufig mit erheblichem Aufwand beantragt werden müssen und teilweise mit erheblichen Gebührenfolgen einhergehen. Einen besseren Weg gehen die hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Aktuell … Mehr erfahren