Der Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung ist in Naturschutzgebieten häufig umstritten. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete verbieten häufig jeglichen Drohneneinsatz. Abhängig von der Einsicht örtlicher Behörden gibt es vielerorts Ausnahmegenehmigungen, die häufig mit erheblichem Aufwand beantragt werden müssen und teilweise mit erheblichen Gebührenfolgen einhergehen.
Einen besseren Weg gehen die hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Aktuell befristet bis zum 30. Juni 2029 haben die drei Regierungspräsidien bereits in 2024 damit hessenweit Allgemeinverfügungen zum Einsatz von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung in Schutzgebieten erlassen. Die Allgemeinverfügungen enthalten detaillierte Nebenbestimmungen und ausführliche Begründungen wie Artenschutz in den Naturschutzgebieten und Tierschutz vor der Mahd vereinbart werden können. Die drei Allgemeinverfügungen findet ihr hier:
Alle drei Allgemeinverfügungen finden wir vorbildlich und nachahmenswert. Die Verantwortlichen der Regierungspräsidien haben sich des Themas pragmatisch und mit Sachverstand angenommen. Vergleichbare Regelungen fordern wir in ganz Deutschland.
Gemeinsam für die gute Sache.