Die Deutsche Wildtierrettung e. V. informiert und klärt über die heutigen Möglichkeiten sowohl der praktischen als auch der rechtlichen Anwendung zur Jungwildrettung auf, vernetzen die örtlichen Teams und sind deutschlandweit die Plattform für Jungwildretter. Zudem setzt sich der Verein mit der Vermittlung von Patenschaften für die finanzielle Förderung von Drohnenflugeinsätzen zur Jungwildrettung ein.
Ziel der Deutschen Wildtierrettung ist, dass flächendeckend Rettungsteams für die Jungwildrettung zur Verfügung stehen.
Oft wird behauptet, dass die Schalenwildbestände in Deutschland ohnehin viel zu hoch seien und reduziert werden müssten. In den Landesforsten entsteht gelegentlich sogar der Eindruck, dass Rehwild als „Schädling“ bekämpft werden soll. Der Waldumbau und die Wiederaufforstung sind in aller Munde und sollten nicht durch künstlich überhöhte Schalenwildbestände gefährdet werden.
In Deutschland werden seit Jahren jährlich etwa 1 Million Rehe erlegt. Gleichzeitig fallen geschätzt ca. 90.000 Rehkitze dem Mähtod zum Opfer. Insgesamt sterben nach Schätzungen ca. 400.000 Wildtiere jährlich durch Kreiselmäher, darunter Kitze, Junghasen und Gelege von Bodenbrütern.
Da der grausame Tod von Wildtieren durch die Kreiselmäher ethisch nicht vertretbar ist und keine Maßnahme der Reduzierung von Schalenwildbeständen sein darf, steht es außer Frage, dass Jungwild gerettet werden muss. Zumal die Jungwildrettung zur Vermeidung von Tierleid gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die schmerzfreie Erlegung von Rehen steht auf einem anderen Blatt und ist durch Abschussplänen geregelt, in denen Geschlecht und Alter, sowie Anzahl der zu erlegenen Tieren in einer Jagdperiode festgeschrieben sind. Den Begriff der „Schädlingsbekämpfung“ lehnen wir ab. Die Jagd ist für uns praktizierter Naturschutz, das Ergebnis kostbares Wildbret, das wir als wertvolles Lebensmittel schätzen.
Die angebliche Tierliebe der Jäger und Landwirte ist nur vorgeschoben. Später werden die Kitze doch eh geschossen.
Vor der Jagd stehen die Hege und Pflege des Wildes für Jägerinnen und Jäger an oberster Stelle. Es ist nicht gesagt, dass ein gerettetes Rehkitz im Herbst oder im darauffolgenden Jahr erlegt wird, denn dafür müssen mehrere Faktoren zusammenkommen. Nach der erfolgreichen Rettung ist es weder vor Krankheit noch Feinden oder Verkehrsunfällen gefeit. Zwar sind Rehe standorttreu, das heißt sie bleiben ihrem Revier treu und unternehmen keine großen Wanderungen, aber ob ein Rehkitz aufwächst oder vorher verstirbt, ist ein Blick in die Glaskugel. Selbst wenn es aufwächst, heißt es nicht automatisch, dass es durch den ansässigen Jäger erlegt wird, denn welche Rehe erlegt werden dürfen und wie viele ist in den meisten Fällen im sogenannten Abschussplan festgeschrieben.
Für den Fall, dass ein Reh erlegt wird, ist dem Jäger viel daran gelegen, dass er das heimische Wildtier nutzen kann. Das setzt schon eine gewisse Größe voraus. Das schmerzfreie Töten mit moderner Waffentechnik ist nicht mit dem grausamen Tod durch den Kreiselmäher zu vergleichen.
Für den Landwirten stellt getötetes Wild im Futter einen wirtschaftlichen Schaden dar. Denn seine verunreinigte Ernte kann er nicht mehr nutzen.
Um Jungwild vor dem Ausmähen zu bewahren, wird seit Jahrzehnten entweder mit Hunden gesucht oder die Fläche vor dem Mähen durch verschiedenste Vergrämungsmittel gesichert. Warum muss es heute eine Drohne sein?
Unsere Kulturlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. Ein Landwirt ernährt heute fast 150 Menschen, deshalb sind die Schlaggrößen vieler landwirtschaftlicher Betriebe mit den Flächen früherer Jahrzehnte nicht mehr vergleichbar. Kreiselmäher haben häufig eine Arbeitsbreite von bis zu neun Metern, bei ihrem Einsatz kommen traditionelle Kitzrettungsmethoden schnell an ihre Grenzen. Wenn die Landwirtschaft zur Bewirtschaftung modernste Landtechniken einsetzt, dürfen die Jungwildretter nicht auf dem technischen Stand der letzten Jahrzehnte stehenbleiben. Grünlandschläge in den heutigen Größenordnungen lassen sich nur am effektivsten mit Drohne und Wärmebildkamera sichern.
Mit der Jagd und dem erfolgreichen Beutemachen wollen die Jäger unsere heimischen Wildtiere auch nutzen. Das setzt schon eine gewisse Größe des zu erlegenden Wildes voraus. Die heimischen Jäger gewinnen durch die Jagd ein wertvolles Lebensmittel aus der Region. Die moderne Waffentechnik erlaubt ein zumeist schmerzfreies Töten im eigenen Lebensraum. Der Tod durch Kreiselmäher ist unvergleichlich grausamer. Gleichzeitig kann das getötete Wild nicht genutzt werden, sondern verunreinigt durch tierisches Eiweiß auch noch das durch die Mahd gewonnene Heu.
Unsere Kulturlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. Einhergehend mit der Aufgabe vieler landwirtschaftlicher Betriebe sind die Schlaggrößen heute mit den Flächen früherer Jahrzehnte nicht mehr vergleichbar. Kreiselmäher haben häufig eine Arbeitsbreite von bis zu neun Metern. Traditionelle Kitzrettungsmethoden kommen da schnell an ihre Grenzen. Wenn die Landwirtschaft zur rationellen Bewirtschaftung modernste Landtechniken einsetzt, dürfen die Jäger nicht auf den technischen Stand der letzten Jahrzehnte stehen bleiben. Grünlandschläge in den heutigen Größenordnungen lassen sich am effektivsten nur mit Drohne und Wärmebildkamera sichern.
Ein Drohnenteam besteht aus mindestens vier Personen: einem Piloten und drei Jungwildrettern. Die Aufgabenverteilung im Team sieht wie folgt aus: Der Pilot übernimmt die Einsatzleitung, er fliegt bzw. navigiert die Drohne und überwacht die Aufnahmen der Wärmebildkamera. Dabei hält er Funkkontakt und koordiniert die Jungwildretter. Diese suchen systematisch die Fläche ab und setzen gefundene Jungtiere in Transportboxen außerhalb des Gefährdungsbereichs ab. Ist die Fläche erfolgreich abgemäht, wird das Jungwild wieder freigelassen. Muttertiere finden ihre Jungen ohne Probleme wieder.
Deutschlandweit gibt es heute mehrere hundert Jungwildrettungsteams. Eine Übersicht mit den uns bekannten und bei uns registrierten aktiven Drohnen-Teams findest du auf unserer Karte.
Da der Drohneneinsatz nur in den frühen Morgenstunden erfolgen kann, ist die Einsatzzeit eines Drohnenteams beschränkt. Ende April/Mai ist der Erdboden spätestens ab halb neun so angewärmt, dass der Kontrast zwischen Wildtier und Untergrund nicht mehr stark genug und die Wärmebildkamera die Jungtiere nicht mehr zuverlässig identifiziert. Wenn ein Team morgens um halb fünf startet und selten umgesetzt werden muss (alle abzufliegende Flächen sind in unmittelbarer Nähe), kann eine Grünlandfläche von bis zu 80 Hektar (circa 80 Fußballfeldern) abgeflogen werden. Sind die Flächen kleiner und muss das Team den Standort wechseln, kann je nach Entfernung eine geringere Fläche abgeflogen werden.
Prinzipiell eignen sich Drohnen, die über eine automatische Wegpunkt-Navigation verfügen und mit einer geeigneten Wärmebildkamera ausgerüstet sind. Die Drohne und die Wärmebildkamera müssen aufeinander abgestimmt sein. Oft wird die Gewährleistung sowohl der Drohnen als auch der Wärmebildkamera als Komplettpaket angeboten.
Ab einer Startmasse von mehr als zwei Kilo wird für den Betrieb außerhalb von Modellflugplätzen ein besonderer Kenntnisnachweis (sog. „D-Schein“) vom Drohnenpiloten benötigt. Dieser Kenntnisnachweis kann durch eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder aber durch die Bescheinigung einer bestandenen Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder direkt beim Bundesamt erworben werden. Zu beachten ist die sogenannte Drohnenverordnung. Daneben sind in jedem deutschen Bundesland landesrechtliche Besonderheiten zu beachten. Informationen zu den norddeutschen Bundesländern gibt es bei der Norddeutschen Wildtierrettung.
Für den Betrieb einer Drohne muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wegen der hohen Anschaffungskosten für Drohne und Wärmebildkamera ist auch eine Kaskoversicherung ratsam.
Weitere Infos findest Du auf unserer Seite Versicherungen.
Unter dem Dach der örtlichen Kreisjägerschaften bzw. Hegeringe haben sich viele örtliche Jungwildrettungsteams zusammengefunden und sammeln Spenden für die Jungwildrettung. Mit diesen Spendengeldern kann Drohnentechnik finanziert werden.
An anderen Orten haben Jäger und Landwirte eigene gemeinnützige Vereine gegründet. Solch gemeinnützige Vereine können leichter auch außerhalb der jägerfreundlichen Bevölkerung Spenden eingeworben werden. Mustertexte zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins findest du hier. (Bitte Link einfügen)
Durch die Vermittlung von Patenschaften unterstützt die Deutsche Wildtierrettung die Finanzierung von Drohnen für die Jungwildrettung. Weitere Informationen findest du hier.
Grundsätzlich ist der Landwirt zur Jungwildrettung verpflichtet, denn nach § 17 Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Risiko des Mähtodes für unser Jungwild ist jedem Landwirt bekannt. Wegen Verstoß gegen diese Vorschrift sind bereits vereinzelt Landbewirtschafter strafrechtlich belangt worden.
Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist aber das Recht und die Pflicht zur Hege der Wildbestände. Zur Hege gehört auch die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes. Danach besteht auch für den Jäger die Verpflichtung, sein Möglichstes zu tun, um das Ausmähen von Jungwild zu verhindern. Erfolgt die Jungwildrettung durch zeitweises Fangen, ist zwingend der Revierinhaber zu beteiligen. Ausgeübt werden darf das Fangen nur von Jagdscheininhabern.
Nur wenn Landbewirtschafter und Jäger Hand in Hand arbeiten, ist eine optimale Jungwildrettung möglich. Der Landwirt informiert vor der Mahd den ortsansässigen Jäger, damit die Vergrämungsmaßnahmen zur richtigen Zeit erfolgen können. Werden sie zu früh eingesetzt, verlieren sie bis zur Mahd ihre Wirkung und schützen das Jungwild nicht. Jäger oder von ihnen beauftragte Rettungsteams müssen ihren Einsatz mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf planen. Bewährt hat sich die Einrichtung einer WhatsApp-Gruppe zur Abstimmung.
Mit Maßnahmen der Jungwildrettung werden Rehkitze, Kälber von Rot- und Damwild, Junghasen, Gelege von Bodenbrütern, aber auch Amphibien und Reptilien gerettet.
Wenn Jungwild in einen Kreiselmäher gerät und totgeschreddert wird, bedeutet dies nicht nur einen grausamen Tod, sondern auch eine Verunreinigung der durch die Mahd gewonnenen Futtermittel mit Tierkadavern oder Kadaverflüssigkeiten. Dadurch besteht die Gefahr von Botulismus, einer Krankheit, die landwirtschaftliche Nutztiere ernsthaft krankmachen kann. Wird ein Jungtier getötet, darf der Landwirt das verunreinigte Futter nicht verwenden und erleidet dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil.
Generell kann sich jeder bei der Jungwildrettung engagieren, dafür braucht es keinen Jagdschein. Vorher muss die Mithilfe mit dem Jagdausübungsberechtigten (meistens der ortsansässige Jäger, der auch die Jungwildrettung koordiniert) abgestimmt werden. Wer ohne Zustimmung und Mitwirkung eines Jagdausübungsberechtigten Wild aufsucht, dem kann unter Umständen Wilderei (Straftat) vorgeworfen werden.
Als Jäger oder Landwirt kannst du ein schon bestehendes Jungwildrettungsteam für dein eigene Revier bzw. deine eigenen Flächen anfragen. Eine Auflistung der bei uns registrierten Teams findest du hier.